Wer im Urlaub einen Leihwagen nimmt, sollte auf die Versicherungssumme achten. Die heimische Kfz-Police kann mit der Mallorca-Police so aufgestockt werden, dass auch Schäden mit dem Fremdfahrzeug versichert sind.
Wer sich im Urlaub ein Leihauto nehmen will, sollte sich nicht auf die von der Mietwagenfirma im Vertrag enthaltene Kfz-Versicherung verlassen. Die meisten Urlauber ahnen nämlich nicht, welches Risiko dabei auf sie lauert. «Wer einen Mietwagen im Ausland nutzt, läuft leicht Gefahr, dass dieses Auto mit zu niedrigen Deckungssummen fährt», sagte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). «Ein selbst verschuldeter Unfall kann dann teuer zu stehen kommen - theoretisch sogar in Millionenhöhe.» Ratsam sei es deshalb, vor Reisebeginn eine «Urlaubsversicherung für Mietwagen» abzuschließen. Der Versicherungsschutz umfasst die Differenz zwischen der ausländischen und der deutschen Deckungssumme. «Diese Versicherung wird von vielen Kfz-Versicherern und Automobilclubs als «Mallorca»- oder «Traveller»-Police angeboten.» Police lässt sich zukaufen In jüngeren Verträgen ist dieser zusätzliche Schutz zumeist schon in der eigenen Autoversicherung enthalten. Altverträge lassen sich für etwa 20 Euro jährlich erweitern. Liegt die Deckungssumme unter 500.000 Euro, sollte grundsätzlich eine zusätzliche «Mallorca-Police» hinzukommen, rät der BdV. Außerdem ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Diese deckt dann auch Schäden am Mietauto ab, die durch eigenes Verschulden oder durch Vandalismus entstehen. Urlauber sollten auch einen Mietwagen schon frühzeitig in Deutschland buchen. «Da lassen sich Angebote verschiedener Anbieter prüfen und günstige Mietpreise für das Wunschfahrzeug finden - etwa bei Buchungen über das Internet.» Vorteil der Buchung von zu Hause aus sei vor allem, dass die Verträge auf Deutsch verfasst sind, bei Streitigkeiten der deutsche Gerichtsstand und erfahrungsgemäß Leihwagen der großen internationalen Vermieter einen besseren Pflege- und Sicherheitsstandard aufweisen. Auto vor Benutzung kontrollieren Am Urlaubsort sollten die Entleiher laut BdV auf eine ordentliche Fahrzeugübergabe achten. Alle Vorschäden sollten schriftlich im Vertrag protokolliert werden. Bremsen und Licht müssen getestet, Reifen auf Risse und Profiltiefe überprüft, Sicherheitsausstattung wie Verbandskasten, Warndreieck und Reserverad kontrolliert werden. Wenn tatsächlich ein Unfall passiert, sollte die Mietwagenfirma so schnell wie möglich informiert werden.
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