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19.

September

Die spanischen Arbeitsverträge

Denken Sie daran, dass Sie Anspruch auf dieselben Rechte wie spanische Arbeitnehmer haben, im Hinblick auf Gehälter, Beförderungen, Sozialversicherung, Arbeitsbedingungen, Mitgliedschaften, Gewerkschaftsaktivitäten etc.

Das zulässige Mindestalter, um in Spanien zu arbeiten, ist 16 Jahre, wobei bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dafür eine elterliche oder vormundschaftliche Vollmacht oder Einverständniserklärung notwendig ist, mit Ausnahme von Fällen der vorzeitigen rechtlichen Vollmündigkeit der Minderjährigen.

Obwohl das spanische Recht mündlich abgeschlossene Verträge anerkennt, werden die meisten Verträge schriftlich festgehalten. Dies ist vor allem dann obligatorisch, wenn es sich dabei um Praktikums- und Ausbildungs-, Werk-, Staffel-, Heimarbeits- und Zeitverträge, sowie Zeitarbeitsverträge über mehr als vier Wochen, feste Arbeitsverträge mit Unterbrechungen oder von spanischen Firmen für den Dienst im Ausland abgeschlossene Verträge handelt.

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, prüfen Sie gewissenhaft dessen Termini und Einstellungsbedingungen. Vergewissern Sie sich, dass Sie das im Vertrag Festgehaltene genau verstehen. Der Arbeitgeber sollte Ihnen eine Kopie in Ihrer Muttersprache aushändigen können, falls dies nicht möglich ist, müssen Sie eine Übersetzung anfertigen lassen. Überprüfen Sie die Art und Häufigkeit Ihrer Gehaltsauszahlungen. Sie sollten ebenfalls die Urlaubs- und Unterkunftsbedingungen prüfen um zu erfahren, ob die dafür anfallenden Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden oder ob Sie diese selbst tragen müssen.

Im Allgemeinen können Sie damit rechnen, dass ein Arbeitsvertrag für unbestimmte Zeit (fester Vertrag) abgeschlossen werden kann oder für eine zeitlich begrenzte Dauer (Zeitvertrag), die im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden muss. Es kann eine Probezeit veranschlagt werden, die bei ausgebildeten Technikern nicht über sechs und bei allen anderen Arbeitnehmern nicht über zwei Monate hinausgeht.

Die Höchstdauer der Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden, wobei eine tägliche Arbeitszeit von höchstens neun Stunden nicht überschritten werden darf.

Die geleisteten Überstunden dürfen nicht über eine Gesamtzahl von jährlich 80 Stunden hinausgehen und müssen entweder durch Urlaubstage oder finanziell ausgeglichen werden.

Die zugestandenen Urlaubstage dürfen niemals unter jährlich 30 Tagen liegen, Wochenenden eingeschlossen. Weiterhin gibt es in Spanien 12 nationale und 2 regionale Feiertage im Jahr.

Es existiert eine berufsunabhängige Mindestlohnhöhe, die für jedes Jahr von der Regierung vorgegeben wird. Für 2002 liegt diese bei einem monatlichen Bruttolohn von 442,20 Euro für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Außerdem gibt es Gemeinschaftsabkommen vieler Tätigkeitssektoren, die für jedes Arbeitsfeld bzw. Tätigkeitskategorie die angemessenen Gehälter festlegen.

Ein besonderer Aspekt der Gehaltsauszahlung in Spanien ist, dass jeder Arbeitnehmer nach allgemeiner Regelung jährlich insgesamt 14 Monatsgehälter ausgezahlt bekommt, zwölf reguläre Monatszahlungen und zwei Zusatzgehälter, deren Zahlungen jeweils zu Weihnachten und im Sommer vorgenommen werden.

Sie haben ein Anrecht auf 15 Tage Hochzeitsferien und 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Unternehmen können ab einer Größe von 15 Angestellten einen Gewerkschaftsvertreter aufstellen und diejenigen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern können einen Betriebsrat gründen.

Beratungsstellen

Informationen und Beratung zu Ihren persönlichen Rechten, zu Gemeinschaftsabkommen, Gehältern etc. erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt, sowie bei den offiziellen Berufsberatungsstellen oder Gewerkschaften.

Oficina de Información Sociolaboral (offizielle Berufsberatungsstelle)
Subdirección de Información Administrativa (Unterdirektion Verwaltungsauskunft)
Agustín de Bethencourt, 11 28071-MADRID
Tel.: 91 553 62 78
Fax: 91 533 29 96


Selbständige Arbeit

Wenn Sie selbständig oder freischaffend in Spanien arbeiten wollen, ist es empfehlenswert, sich bei einer spanischen Konsularstelle in Ihrem Heimatstaat zu erkundigen oder wenden Sie sich and die Spanische Handelskammer direkt in Spanien.

Selbständig Arbeitende müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen hierfür erfüllen und die für die Ausübung ihrer Aktivität erforderlichen Lizenzen bzw. Vollmachten eingeholt haben. Dies ist notwendig, um den Wohnsitzausweis beantragen zu können, die Abgabe von Gewerbesteuern beim Finanzamt anzumelden und sich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Sonderversicherung für Selbständige einzuschreiben.

Jeder Arbeitnehmer muss sich eigenständig bei der Sozial- und Krankenversicherung anmelden. Dies kann bei den Provinzdirektionen der Generalkasse für Sozialversicherung oder bei deren Verwaltungsstellen innerhalb der ersten dreißig Tage nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.

 
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