Fre

19.

September

Das spanische Bildungssystem

Das aktuelle Ausbildungsmodell in Spanien wird vom Gesetz zur allgemeinen Regelung des Bildungssystems (LOGSE) reguliert, das mit Beginn des Schuljahres 1991/92 in Kraft getreten ist und sich im Verlauf dieser letzten zehn Jahre allmählich in ganz Spanien etabliert hat.

Nach dem Gesetz liegt die schulpflichtige und kostenfreie staatliche Ausbildung zwischen sechs und 16 Jahren, welches das Mindestalter für den Erhalt eines Arbeitsplatzes in Spanien ist. Die Kinderfrüherziehung (bis sechs Jahre) ist nicht obligatorisch.

Allgemeine Ausbildungsordnung:

-Kinderfrüherziehung (von 0 bis 6 Jahre)

-Primärstufe / Grundschule (von 6 bis 12 Jahre), obligatorisch und kostenlos

-Sekundärstufe / Oberschule:

-schulpflichtige Ausbildung Sekundärstufe 1 (von 12 bis 16 Jahre)         obligatorisch und kostenlos

-Bachillerato: freiwillige Ausbildung Sekundärstufe 2 / Gymnasium (von 16 bis 18 Jahre), Fachrichtungen: Kunst, Medizin, Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Technologie.

- FP I: Berufsbildende Mittelstufe / Fach- und Berufsschule (von 16 bis 18 Jahre)

-Sonderausbildungsprogramme im Rahmen von Arbeits-beschaffungsmaßnahmen (Personen zwischen 16 und 21 Jahre ohne Sekundärstufenabschluss -Bachillerato- oder berufsbildende Mittelstufe)

- FP II: Berufsbildende Oberstufe / Fachhochschule

-Hochschulausbildung

Sonderausbildungen:

- Künstlerische Ausbildung (Musik und Tanz, Grafik, Bildende und Darstellende Kunst)

-Sprachausbildungen

Es gibt öffentliche und private Schulen, wobei der überwiegende Teil der privaten Ausbildung teilweise staatlich gefördert wird (angepasste Ausbildung). 

 

DAS SPANISCHE BILDUNGSSYSTEM (LOGSE) 

Sie können auch zwischen verschiedenen ausländischen Schulen und
Ausbildungszentren in Spanien wählen, die den Lehrplänen der betreffenden Länder folgen. Eine Aufstellung der ausländischen Schulzentren in Spanien erhalten Sie in der Abteilung für Information, Anregung und Beschwerden des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport:

Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
Sección de Información, Iniciativas y Reclamaciones
Alcalá, 36 -28071-MADRID
Tel.: 91 521 48 06 und 91 521 45 30

Möchten Sie eine Internationale Schule besuchen, nach britischem Modell und Bewertungssystem, können Sie eine Liste der Ausbildungszentren beim Iberischen Büro des Europäischen Rats für Internationale Schulen anfordern:

ECIS (European Council of International Schools). Iberian Office.
P O Box 6066 -E-28080 Madrid Tel.: 0034 91 562 6722 Fax: 0034 91 745 1310 Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
In bestimmten Bildungszentren besteht auch die Möglichkeit, Studien nachzugehen, die den Erwerb eines doppelten Titels erlauben (akademische Titel in beiden Ländern), wie z.B. im Falle derjenigen Studienfächer, unter das Kooperationsabkommen zwischen dem spanischen Ministerium für Bildung, Kultur und Sport und dem British Council fallen (Abkommen MCDE - British Council). Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung für Innovation des Zentrums für Bildungsforschung:

Centro de Investigación y Documentación Educativa Programa de Innovación C/ General Oraá, 55. 28006 - Madrid Tel.: 91 745 94 00. Pädagogische Unterkommission, Durchwahl: 3422 Unterkommission Verwaltung, Durchwahl: 3532 Fax: 91 745 94 38

Im September 2002 eröffnet in Alicante eine Europäische Schule mit vier linguistischen Abteilungen: deutsch, spanisch, französisch und englisch. Der Lehrplan der Europäischen Schulen, die am 12. April 1957 in Luxemburg mit der Unterschreibung des "Statuts der Europäischen Schule" gegründet wurden, umfasst den gesamten schulpflichtigen, nicht universitären Zeitraum von der Früherziehung bis zum Abschluss der Sekundärstufe.

http://www.eursc.org/SE/htmlEn/IndexEn_home.html
 
Das spanische Bildungssystem steht inmitten von Reformen, wie z.B. die LEY ORGÁNICA 6/2001 (Grundgesetzregelung für Universitäten vom 21.12.2001) oder das PROYECTO DE LEY DE FORMACIÓN PROFESIONAL Y DE LAS CUALIFICACIONES ("Gesetzesvorlage zur Berufsausbildung und professionellen Qualifikation"), eine Vorlage für ein Gesetz zur Steigerung der Bildungsqualität vom 11.3.2002. Eine detailliertere Auskunft über das spanische Bildungssystem erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport:

Ministerio de Educación, Cultura y Deporte C/ Alcalá, 36, Stockwerk 0(Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 18:00 Uhr, Sonnabend 9:00 - 14:00 Uhr) E-28071 MADRID Zentrale: 91 701 80 00 Tel. Durchwahl: 91 701 85 00 Fax: 91 701 86 48
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   http://www.mec.es
 
Die allgemeine Hochschulausbildungsdauer in Spanien liegt zwischen drei und fünf bzw. sechs Jahren. Die Universitäten sind autonome Körperschaften mit der Kapazität, ihr eigenes Bildungsangebot etablieren zu können (mindestens 50% der Studienplätze müssen für Studenten aus allen Einzugsgebieten offen sein). Gemäß der Rede der Ministerin für Bildung, Kultur und Sport vor den EU-Bildungsministern in Brüssel am 9.11.2000 "(...) wird die Mobilität als eine Priorität in der Bildungspolitik betrachtet, besonders im universitären Bereich (...)", weshalb die Politik des sog. "offenen Einzugsbereichs" für alle Studenten aus allen Teilen des nationalen Territoriums die Möglichkeit vorsieht, ihre Hochschulstudien in der öffentlichen Universität ihrer Wahl durchzuführen, unabhängig von ihrem Herkunftsort. Sie haben dabei dieselben Rechte wie die in der Autonomen Region der gewählten Universität ansässigen Studenten. Der "offene Einzugsbereich" wird in einem stufenweise Verlauf von drei Jahren eingeführt, beginnend mit dem Schuljahr 2001/02.

Darüber hinaus wird mit dem neuen Universitätsgesetz das Hochschulsystem geöffnet, um auch renommierte ausländische Lehrkräfte einstellen können - EU-Bürger können somit beamtete Dozenten werden und die Vertragsmodelle (Arbeitsverträge) öffnen sich für Lehrer und Professoren aus allen Ländern -, das Auswahlverfahren zur Aufnahme an Universitäten wird beseitigt und ein neuer Titel des "Bachillerato" (abiturähnlicher Abschluss der Sekundärstufe 2) eingeführt, als einziges notwendiges Aufnahmekriterium einer Universität (Artikel 42.2). Dieser macht das neue Zugangssystem mit denen des übrigen Europa vereinbar. Für weitere Informationen über das spanische Universitätssystem wenden Sie sich an den Universitätsrat:

Consejo de Coordinación Universitaria Ciudad Universitaria s/n -28040 MADRID Tel.: 914 539 800. Fax: 914 539 886
http://www.mec.es/universidades/index.html 

Master, Promotion und Postgraduiertenstudien
Fast alle spanischen Universitäten bieten Postgraduiertenstudien,
Promotionsmöglichkeiten, Master sowie eigene Weiterbildungstitel an. Unter http://www.mec.es/consejou/cursodoc/index.html  finden Sie Webadressen mit Informationen über Studien dritten Grades, Promotion und Weiterbildung.

Das 1973 gegründete "Instituto de Empresa" ("Institut für Unternehmensgründung") ist eine private Organisation ohne Gewinnstreben, die wie eine Universität funktioniert, indem sie Ausbildung in Geschäftsfragen auf höherem Niveau anbietet, einschließlich eines Programms des MBA (Master of Business Administration), das von der AMBA (Assosiation of MBAs) autorisiert ist. Informationen erhalten Sie bei:

INSTITUTO DE EMPRESA
María de Molina, 11
28006 Madrid
Tel. 91 568 96 00 (Zentrale)

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Die Lehrberufsausbildung wird vom Staat und dem Europäischen Sozialfonds subventioniert. Sie ist die spezifische Vorbereitung auf den Beruf, die in den Berufsbildungszentren und anderen kooperierenden Zentren vorgenommen wird. Die Berufsausbildung ist kostenlos, die Schüler müssen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren sein. In einigen Fällen gibt es auch Stipendien und Studienhilfen, die im R.D. 631/93 des offiziellen spanischen Staatsberichts (BOE vom 4.5.1993) aufgeführt sind.
Die Leitung und Verwaltung der Lehrberufsausbildung wird vom Staat zunehmend den einzelnen Autonomen Regionen selbst übertragen: Katalonien (1991), Valencia (1992), Galizien (1993), Andalusien (1993), Kanarische Inseln (1994), Extremadura (1998), Navarra (1998), Aragon (1998), Balearen (1998), Kastilien-La Mancha (1998), Madrid (1999), Kantabrien (1999), La Rioja (1999), Kastilien und Leon (1999), Murcia (1999) und Asturien (2000).

Spanischkurse für Ausländer werden sowohl von privaten, als auch von öffentlichen Organen angeboten. Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport: http://www.mec.es/esp_ext , Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Auch das Institut Cervantes bietet in seinen Zentren Spanischunterricht an, organisiert in Spanien der einheitlichen Sprachprüfungen zur Erlangung des DELE (Sprachdiplom in Spanisch als Fremdsprache - das sind offizielle, vom Ministerium für Bildung, Kultur und Sport verliehene Titel, die den Grad der Kenntnis und Beherrschung der spanischen Sprache angeben), und stellt Informationen über mehr als 1300 Spanischkurse für Ausländer in Spanien, beinah 300 Unterrichtszentren und ca. 100 Ortschaften zur Verfügung: http://eee.cervantes.es , Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
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